Bright road barrier with striped pattern signals construction on suburban street.

Vollsperrung S38 ab 4.5.26- Umleitungsfahrpläne Linien 642, 645 und 690

Sehr geehrte Eltern,

aufgrund einer Vollsperrung der S38 in Grethen erfolgen folgende Änderungen ab dem 04.05.2026 auf den Linien 642, 645 und 690:

642 HIN:

– die Fahrt 6:28 Uhr ab Grimma, Bahnhof verkehrt eine Minute später nun 6:29 Uhr und ohne Bedienung der Haltestelle Großsteinberg, Schule; Schüler nach Brandis können die Haltestelle Großsteinberg, Bahnhof nutzen; Grundschüler von/nach Großsteinberg, Schule nutzen die Linie 645

– die Fahrt 7:44 Uhr ab Klinga, Teich bis Brandis, Schulzentrum verkehrt aufgrund hohem Fahrzeitbedarf bereits 7:41 Uhr

642 RÜCK:

– die Fahrt 6:49 Uhr ab Brandis, Schulzentrum verkehrt ab der Haltestelle Grimma, Neubauernmark eine Minute später aufgrund hohem Fahrzeitbedarf

– die Fahrten 12:10, 13:13, 14:10 und 15:10 Uhr ab Brandis, Schulzentrum bis Grimma, Bahnhof bedienen eine Ersatzhaltestelle Grethen, Feuerwehr und erreichen Grimma, Bahnhof aufgrund hohem Fahrzeitbedarf erst zwei Minuten später 12:44, 13:47, 14:44 und 15:44 Uhr


645 HIN:

– die Fahrt 6:11 Uhr ab Grethen, Feuerwehr bis 6:43 Uhr Naunhof, Wurzener Str./Schule verkehrt aufgrund des Umleitungsweges sechs Minuten früher ab Grethen, Feuerwehr (in Ri. Großsteinberg) bereits 6:05 Uhr und in geänderter Linienführung

– die Fahrt 7:36 Uhr ab Naunhof, Wurzener Str./Schule bis Klinga, Teich verkehrt vier Minuten früher bereits 7:32 Uhr aufgrund regelmäßiger Verspätungen im folgenden Fahrtverlauf

– die Fahrt 7:15 Uhr ab Grethen, Grimmaer Str. bis 7:39 Uhr Naunhof, Wurzener Str./Schule verkehrt sieben Minuten später nun ab 7:22 Uhr und verkehrt ohne Bedienung der Ortslage Pomßen und mit zusätzlicher Bedienung von Klinga, Teich, um dort 7:41 Uhr einen Anschluss zur Linie 642 nach Brandis zu gewährleisten

645 RÜCK:

– die Fahrt 7:10 Uhr ab Klinga, Teich verkehrt eine Minute früher nun 7:09 Uhr und ab Pomßen, Schulstraße direkt nach Großsteinberg, Schule 7:28 Uhr, dort besteht Anschluss zur Linie 645 7:31 Uhr nach Naunhof (Fahrt im zuvor genannten Anstrich)

– die Fahrt 7:00 Uhr ab Threna, Dorfstr. verkehrt neu eine Minute früher und aufgrund hohem Fahrzeitbedarfs mit angepassten Fahrzeiten von bis zu zwei Minuten

– die Fahrten alle 60 Minuten von 12:06 bis 16:06 Uhr ab Belgershain, Schule verkehren ab der Haltestelle Köhra, Leipziger Straße Steig A eine Minute später aufgrund hohem Fahrzeitbedarfs

– die Fahrten alle 60 Minuten von 12:47 bis 15:47 Uhr ab Naunhof, Bahnhof verkehren mit angepassten Fahrzeiten aufgrund hohem Fahrzeitbedarfs sowie ab der Haltestelle Pomßen, Schulstraße mit Umleitung über Großsteinberg nach Grethen mit entsprechend späteren Fahrzeiten

Linie 690 HIN/RÜCK:

Es werden folgende Haltestellen entlang des Umleitungsweges zusätzlich bedient:

– Grethen, Feuerwehr

– Großsteinberg, Bf.

– Großsteinberg, Pomßener Str. (einseitig nur in Richtung Leipzig)

– Pomßen, Mühlteich

– Pomßen, Schulstr. (einseitig nur in Richtung Grimma)

Aufgrund der Mehrfahrzeit von drei bis vier Minuten je Richtung verkehren alle Fahrten mit geänderten Fahrzeiten:

– in Richtung Leipzig ab der Haltestelle Pomßen, Hauptstraße je nach Tageszeit drei bis vier Minuten später

– in Richtung Grimma bis zu Haltestelle Pomßen, Hauptstraße je nach Tageszeit drei bis vier Minuten früher

– in Tagesrandlagen verkehren die Fahrten auch teilweise bis zu fünf Minuten früher kurz nach dem Taktknoten ab Grimma, Bf. bzw. erreichen Grimma, Bf. erst kurz vor den Taktknoten bis zu vier Minuten später.

Bitte prüfen Sie, in welchem Bereich sich die Abfahrts-/ Ankunftszeiten Ihres Kindes ändern. Die Umleitungsfahrpläne sind ab dem 04.05.2026 gültig und auf insa.de (Fahrplanauskunft) abrufbar. Die Kollegien des Hortes und der Grundschule sind informiert.

Mit freundlichen Grüßen

M. Bruckauf-Clauß 

Schulleiter

Anmeldung zur Einschulung im Schuljahr 2027/28

Anmeldung zur Einschulung im Schuljahr 2027/28

Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2027/28 gemäß § 27 Schulgesetz Freistaat Sachsen

Alle Kinder, die bis zum 30.06.2027 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021), müssen durch die Sorgeberechtigten an der zuständigen Grundschule angemeldet werden.  

Kinder, die bis zum 30.09.2027 das sechste Lebensjahr vollenden, können an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Mit der Schulanmeldung werden diese Kinder schulpflichtig.

Eltern, deren Kinder nach dem 30.09.2027 das sechste Lebensjahr vollenden, können bis zum 28.02.2027 einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an der zuständigen Grundschule stellen. Über die vorzeitige Schulaufnahme entscheidet die Schulleitung.

Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt am

                  Freitag,  28.08.2026                          15:00 – 17:00 Uhr oder

                  Montag, 31.08.2026                          8:00 – 15:00 Uhr

im Sekretariat der Grundschule Parthenstein.

Bitte halten Sie bei der Anmeldung folgende Dokumente bereit:

  • Die aktuelle Geburtsurkunde des Kindes in Kopie.
  • Einen Nachweis über die Masernimpfung (Impfausweis oder ärztliche Bescheinigung im Original- keine Kopie).
  • Das ausgefüllte und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular (ab August in der KiTa oder auf der Schulhomepage erhältlich).
  • Ausweise der Sorgeberechtigten.
  • Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht in Kopie (Eheurkunde der Eltern, wenn die Ehe vor Geburt des Kindes geschlossen wurde oder Sorgerechtserklärung).
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht in Kopie (Negativbescheinigung oder gerichtliche Entscheidung).
  • Sofern nur ein Sorgeberechtigter die Anmeldung vornehmen kann, bringen Sie bitte eine formlose Vollmacht und Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten mit.

Örtlich zuständig ist die Grundschule, in deren Einzugsbereich das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Einzugsbereich für die Grundschule Parthenstein umfasst folgende Ortsteile: Großsteinberg,  Klinga, Pomßen und Grethen.

Wünschen die Eltern den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft, muss zuvor eine Anmeldung an der Grundschule des zuständigen Schulbezirkes erfolgen. Kinder, welche im letzten Schuljahr durch die Schulleitung zurückgestellt wurden, sind erneut an der zuständigen Grundschule anzumelden.

M. Bruckauf-Clauß

Schulleiter


Anmeldeformulare

Bitte legen Sie die folgenden 3 Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben zur Anmeldung Ihres schulpflichtigen Kindes vor.

Weitere Formulare