Sehr geehrte Eltern, liebe Kinder,
herzlich willkommen an der Grundschule Parthenstein!
Um Ihnen und Ihren Kindern einen Überblick über die Gepflogenheiten zu verschaffen und Ihnen wichtige Fragen vorab beantworten zu können, haben wir Ihnen dieses Eltern- ABC zusammengestellt. Hier finden Sie alles von A wie Abkürzungen bis Z wie Zeugnisse. Falls dennoch Fragen offen bleiben, wird Ihnen die Klassenleitung Ihres Kindes gerne bei der Klärung behilflich sein.
A
Abkürzungen
D = Deutsch | ETH = Ethik | AB = Arbeitsblatt |
MA = Mathematik | REL = Religion | FA = Freiarbeit |
SU = Sachunterricht | FÖ = Förderunterricht | B + U = Berichtigung und Unterschrift |
MU = Musik | SCHW = Schwimmunterricht | AG = Arbeitsgemeinschaft |
KU = Kunstunterricht | WB = Wörterbuch | GTA = Ganztagsangebot |
SP = Sportunterricht | LB = Lesebuch | |
ENG= Englisch | SB = Sprachbuch | |
WE = Werken | AH = Arbeitsheft |
Adresse
Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass der Schule zu jeder Zeit alle Daten aktuell zur Verfügung stehen. Insbesondere die Notfalltelefonnummern der Erziehungsberechtigten sowie die aktuelle Anschrift müssen der Schule bekannt sein. Änderungen müssen unverzüglich dem Sekretariat mitgeteilt werden. Die Adresse der Grundschule Parthenstein lautet:
Grundschule Parthenstein
Werner- Seelenbinder- Straße 7
04668 Parthenstein
Anfangsunterricht
Die Grundschule legt den Grundstein für die schulische Entwicklung eines Kindes. Dabei kommt dem Anfangsunterricht eine entscheidende Bedeutung zu. Insbesondere in den ersten beiden Schuljahren wird das Fundament für eine erfolgreiche Teilnahme an einem systematisch aufeinander aufbauenden Unterricht gelegt. Das Erlernen der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen steht dabei im Mittelpunkt des Anfangsunterrichts. Sollte ein Kind in der ersten oder zweiten Klasse nicht den erwünschten Lernfortschritt erzielt haben, können die Eltern einen formlosen Antrag auf Wiederholung der Klassenstufe stellen (Dehnungsjahr). Frist ist der letzte Schultag des Schuljahres.
Anmeldungen
Die Anmeldungen für die Einschulungen finden in der Regel im September des Vorjahres statt. Die Eltern werden von der Gemeinde Parthenstein über die Termine und das Verfahren im Amtsblatt (Kommunalrundschau) informiert. Anmeldungen wegen eines Schulwechsels müssen persönlich bei der Schulleitung vorgenommen werden.
Arbeitsgemeinschaften (AGs)
Alle AGs finden in der Regel nach dem Unterricht statt. Am Schuljahresanfang sowie zum Schulhalbjahr haben die Kinder die Möglichkeit, sich bei AGs anzumelden, wobei nicht mehr als 3 Arbeitsgemeinschaften wahrgenommen werden sollen. Kindern der Klassenstufe 1 stehen die Angebote nur begrenzt zur Verfügung.
Aufsicht
Ab 7:30 Uhr werden die Kinder von den Lehrkräften bis zum Ende des Unterrichts beaufsichtigt. Danach erfolgt in der Regel ein Wechsel in den Hort.
B
Beurlaubung/ Freistellung
Wenn Sie Ihr Kind aus persönlichen Gründen (Familienfeste etc.) vom Unterricht befreien lassen möchten, so beantragen Sie bitte die Freistellungen bis zu 3 Schultagen bei der Klassenleitung. Freistellungen von mehr als 3 Schultagen sind bei der Schulleitung schriftlich formlos zu beantragen. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind nach Erlasslage nur in absoluten Härtefällen zulässig.
Bewegte Schule
Die Grundschule Parthenstein trägt seit 2007 das Siegel „Bewegte und sichere Schule“. Im Einklang mit dem Schulprogramm werden der Unterricht und die Pausen bewegungsfördernd gestaltet. Eine Rhythmisierung in den Lernphasen in Form von Bewegungsspielen ist pädagogisch sinnvoll und gewollt. In den Pausen stehen den Kindern u.a. Spielkisten zur Verfügung. Besonders die Schulhofgestaltung ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, ihre Hofpausen bewegt zu gestalten.
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Im Rahmen des Bildungspakets der Bundesregierung werden Kinder und Jugendliche, deren Eltern nach dem SGB II leistungsberechtigt sind und Leistungen nach dem §2 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, unterstützt. Detaillierte Informationen und Anträge hierzu erhalten Sie unter www.amt24.sachsen.de.
Buskinder
Täglich legt ein Großteil der Schülerinnen und Schüler den Schulweg mit dem Schulbus zurück. Dementsprechend werden die Kinder am Morgen und am Mittag/ Nachmittag an der Bushaltestelle der Schule nach dem Grad ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung beaufsichtigt. Die Busaufsichten teilen sich Lehrkräfte und Horterzieherinnen. Bitte besprechen Sie mit Ihren Kindern das richtige Verhalten und Regeln im Schulbus. Wenn möglich sollte das richtige Busfahren gemeinsam geübt werden.
Busausfall
Sollte ein Bus ausfallen/ sich erheblich verspäten, liegt es in der Verantwortung der Eltern, den Schulweg zu organisieren. Sollte es keine Möglichkeit geben, die Buskinder in die Schule zu bringen, sind die örtlichen Kindergärten für die zeitweise Beaufsichtigung der Buskinder zu nutzen.
Bücher
Alle Bücher, die von den Kindern im Unterricht regelmäßig genutzt werden, müssen pfleglich behandelt werden und einen Schutzumschlag bekommen. Bei Beschädigungen oder Verlust behält sich der Schulträger vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ihr Kind sollte nur die Bücher im Schulranzen haben, die es am Schultag benötigt, damit es nicht zu schwer tragen muss. Bücher können in der Regel auch in der Schule gelassen werden.
Bücherei
Unsere Schulbibliothek wird im Rahmen des GTA- Angebotes von Frau Skrabs betreut. Sie hat donnerstags von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet (Stand 1.5.2023). In den Ferien bleibt die Schulbibliothek geschlossen. Individuelle Absprachen sind möglich.
Bürozeiten
Unser Sekretariat ist täglich von 7.00 Uhr bis 11.30 Uhr besetzt. Das Schulleiterbüro ist nicht zu festen Zeiten besetzt. Individuelle Termine sind möglich.
C
Computer/ Laptops/ Tabletts
Die Grundschule Parthenstein verfügt über keinen festen Computerraum. Stattdessen stehen Laptops und Tablets zur Verfügung, welche über WLAN mit dem Internet verbunden sind. Der Einsatz erfolgt je nach Fach und Themengebiet flexibel.at ist täglich von 7.00 Uhr bis 11.30 Uhr besetzt. Das Schulleiterbüro ist nicht zu festen Zeiten besetzt. Individuelle Termine sind möglich.
D
Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten und der Daten Ihrer Kinder ist gesetzlich durch die DSGVO geregelt. In allen Fällen, in denen die Erhebung persönlicher Daten erforderlich wird, erhalten die Eltern vorab Informationen in Form von Datenschutzbestimmungen. Die Datenschutzbestimmungen geben Auskunft über den Zweck und die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, den Datenempfänger, die Speicherdauer, die Betroffenenrechte sowie Angaben zum Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten. Vor der Veröffentlichung von Namen, Daten und Bildern muss die Zustimmung der Eltern vorliegen.
E
Elterninformationen
Elternbriefe/ -informationen finden Sie in der Regel in der Postmappe Ihres Kindes. Absender können Lehrkräfte, die Schulleitung oder externe Partner sein. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen werden Elterninformationen verstärkt via E-Mail verbreitet.
Erreichbarkeit
Wichtige Telefonnummern, Emailadressen und Adressen lauten:
Sekretariat: 034293 29303 sekretariat@schule-parthenstein.de
Hort: 034293 449820 hort-grosssteinberg@parthenstein.de
Schulträger: 034293 5520 gemeinde@parthenstein.de
Werner- Seelenbinder- Straße 7, 04668 Parthenstein
Essenversorgung
Alle Kinder, wie auch alle Lehrkräfte, können an der Schulspeisung teilnehmen. Hierfür ist eine Anmeldung bei der Firma Hänchen erforderlich. Die Vertragsunterlagen und der Speiseplan sind unter www.haenchen.de zu finden. Bei Krankheit, Wandertagen etc. denken Sie bitte daran, das Essen bis 8:00 Uhr selbst abzubestellen bzw. wieder anzumelden. Dies übernimmt nicht die Schule.
F
Federmappe
Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass die Federmappe Ihres Kindes vollständig bestückt ist. Darüber hinaus sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Kind darauf achten, dass alle Stifte regelmäßig angespitzt werden und einsatzbereit sind. So unterstützen Sie eine effektive Lernzeit in der Schule.
Ferien, bewegliche Ferientage, Termine
Die Ferientermine erhalten Sie, wie alle anderen schuljahresrelevanten Termine, zu Beginn des Schuljahres im Rahmen des 1. Elternabends. Frei bewegliche Ferientage werden von der Schulleitung in Absprache mit dem Schulträger festgelegt.
Feuer-Alarm-Aufstellung
An der Schule sowie am Hort findet jährlich ein Probealarm statt. Die Kinder der Klasse/ Gruppe stellen sich in einer festgelegten Reihenfolge zu zweit auf. Jeder merkt sich, wer vor und wer hinter ihm / ihr steht. Dann wird das Gebäude ohne Umwege zügig verlassen. Im Notfall wissen Kinder und Lehrkräfte sofort, wer fehlt und gesucht werden muss.
Förderverein
Der Förderverein der Grundschule Parthenstein hat sich zur Aufgabe gemacht, im Interesse der Schülerinnen und Schüler dort finanziell zu helfen, wo öffentliche Gelder des Landes und die Gelder des Schulträgers nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Wir haben in den letzten Jahren viele Anschaffungen für die Unterrichtsräume und den Unterricht finanziert, die sonst nicht möglich gewesen wären. Zudem unterstützt der Förderverein traditionell Schulprojekte und Hortaktivitäten. Finanziell speist sich der Förderverein über Mitgliedsbeiträge sowie Spenden. Einen Mitgliedantrag sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter Förderverein.
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung!
Frühstück
Für einen guten Start in den Schulmorgen ist es wichtig, dass Ihr Kind nicht mit leerem Magen in die Schule kommt. Das gemeinsame Frühstück, möglichst gesund und vollwertig, wird in der ersten kleinen Pause, auch Frühstückspause genannt, gemeinsam eingenommen. Die Kinder halten sich an die Regel, während des Frühstücks nicht umher zu laufen, damit eine friedliche und gemütliche Frühstückszeit gewährleistet ist.
Fundsachen
Fundsachen können bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Grundschule Parthenstein abgegeben werden. Fundsachen (Kleidungsstücke) werden im Lernbüro gesammelt. An Elternabenden werden alle Fundsachen im Eingangsbereich ausgelegt. Stücke, die dann nicht mitgenommen werden, werden gespendet. Wertsachen werden separat aufbewahrt. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
G
Geburtstage
Zu einer ausgewogenen Klassengemeinschaft gehört auch das gemeinsame Feiern der Kindergeburtstage. Kinder lieben Geburtstage und diesen gemeinsam in der Klasse zu feiern und somit einmal im Mittelpunkt zu stehen ist etwas ganz Besonderes. Die Umsetzung wird klassenintern gestaltet.
Gesundheitszustand
Informieren Sie bitte die Klassenleitung über gesundheitliche Einschränkungen Ihres Kindes (Krankheiten, Allergien, Asthma usw.) und evtl. medikamentöse Behandlung.
H
Handy/ Telefonuhren/ Smartwatches etc.
Mit Betreten des Schulgeländes müssen alle Schülerinnen und Schüler Geräte, welche Bild und/oder Tonaufnahmen anfertigen können und/oder über eine Telefonfunktion verfügen (Telefonuhren, Smartwatches, Handys etc.) ausschalten und im Ranzen mitführen. Bei Zuwiderhandlungen dürfen die Lehrkräfte und Erzieherinnen die Geräte sicherstellen.
Das Mitführen geschieht auf eigene Verantwortung. Schäden oder der Verlust werden nicht vom Schulträger erstattet.
Hausaufgaben
Hausaufgaben und Lernzeiten sind ein fester Bestandteil eines jeden Lernprozesses. Sie helfen den Kindern aufgetragene Pflichten verantwortlich und selbstständig zu bewältigen. Das Ziel der Hausaufgaben liegt in der Festigung bzw. Vorbereitung der Unterrichtsinhalte. Der zeitliche Umfang der Hausaufgaben liegt in den Klassen 1 und 2 in der Regel bei 30 Minuten. In den Jahrgangsstufen 3 und 4 ist eine Lernzeit von etwa 60 Minuten vorgesehen. Bitte kontrollieren Sie das Hausaufgabenheft täglich und tragen das Hausaufgabenheft gemeinsam mit ihrem Kind mindestens zwei Wochen vor.
Hausmeister
Unser Hausmeister Herr Medicke ist für alle Einrichtungen der Gemeinde Parthenstein zuständig und daher nicht dauerhaft vor Ort. Sollten Sie ein Anliegen haben, melden Sie sich bitte im Sekretariat bei Frau Bergander. Sie wird Ihr Anliegen weiterleiten.
Hefterfarben
Alle Arbeitsblätter der Kinder werden in fächerspezifischen Heftern gesammelt. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der Farbe. Jede Klassenstufe legt die zum Fach gehörige Farbe fest. Darüber hinaus gibt es eine Postmappe für Mitteilungen an die Eltern.
I
Infektionsschutz
In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten.
Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen.
1. Gesetzliche Besuchsverbote
Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ein Kind nicht in den Kindergarten, die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen darf, wenn es an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht. Diese Krankheiten sind in der Tabelle 1 aufgeführt
Bei einigen Infektionen ist es möglich, dass Ihr Kind die Krankheitserreger nach durchgemachter Erkrankung (oder seltener: ohne krank gewesen zu sein) ausscheidet. Auch in diesem Fall können sich Spielkameraden, Mitschüler/-innen oder das Personal anstecken. Nach dem Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ bestimmter Bakterien nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der festgelegten Schutzmaßnahmen wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen (Tabelle 2).
Bei manchen besonders schwerwiegenden Infektionskrankheiten muss Ihr Kind bereits dann zu Hause bleiben, wenn eine andere Person bei Ihnen im Haushalt erkrankt ist oder der Verdacht auf eine dieser Infektionskrankheiten besteht (Tabelle 3).
2. Mitteilungspflicht
Falls bei Ihrem Kind aus den zuvor genannten Gründen ein Besuchsverbot besteht, informieren Sie uns bitte unverzüglich darüber und über die vorliegende Krankheit. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet und tragen dazu bei, dass wir zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung ergreifen können.
3. Vorbeugung ansteckender Krankheiten
Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären.
Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien.
Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Masern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: www.impfen-info.de.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/- ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.
Tabelle 1
Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten
Tabelle 2
Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger
Tabelle 3
Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft
Informationen
Mitteilungen der Schule werden Ihrem Kind in der Regel als Elternbrief mitgegeben oder Sie finden einen schriftlichen Vermerk im Hausaufgabenheft Ihres Kindes. Bitte verfahren Sie ebenso, wenn Sie der Schule kurze Mitteilungen zukommen lassen möchten.
K
Klassendienste
Um einen achtsamen, verantwortlichen Umgang mit dem Lernort Klassenraum zu fördern werden Klassendienste eingerichtet. Sie regeln kleine Aufgaben, die der Ordnung und Organisation der Klassengemeinschaft dienen, z.B. Fege-, Aufräum-, Ordnungs-, Blumen-, Austeildienst etc..
Jeweils zwei Kinder übernehmen einen Dienst. In einem von den Klassen zu bestimmenden Turnus werden die Dienste ausgewertet und gewechselt.
Klassenkasse
Sollte sich die Elterngemeinschaft gemeinsam mit der Klassenleitung dazu entschließen, eine Klassenkasse zu führen, muss sich aus rechtlichen Gründen ein Elternteil zur Führung der Klassenkasse bereit erklären. Die Klassenkasse kann der Anschaffung von z.B. Bastel- und Arbeitsmaterial im Klassenverband dienen.
Kopfnoten
In Sachsen wird neben der Schulleistung auch das Verhalten der Kinder bewertet. Die Noten 1 – 5 werden in den Bereichen Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung in den Habjahresinformationen sowie in den Jahreszeugnissen erteilt. Die Bewertung richtet sich laut der Schulordnung für Grundschulen in Sachsen nach folgenden Kriterien:
Betragen umfasst Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft, Zivilcourage und angemessenen Umgang mit Konflikten, Rücksichtnahme, Toleranz und Gemeinsinn sowie Selbsteinschätzung.
Fleiß umfasst Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer und Regelmäßigkeit beim Erfüllen von
Aufgaben.
Mitarbeit umfasst Initiative, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, Beteiligung im Unterricht, Selbstständigkeit, Kreativität sowie Verantwortungsbereitschaft.
Ordnung umfasst Sorgfalt, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Einhalten von Regeln und Absprachen sowie Bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien.
Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung des Schülers werden mit folgenden Noten bewertet:
Note 1 (sehr gut), wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers vorbildlich ausgeprägt ist.
Note 2 (gut), wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers stark ausgeprägt ist.
Note 3 (befriedigend), wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers durchschnittlich ausgeprägt ist.
Note 4 (ausreichend), wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers schwach ausgeprägt ist.
Note 5 (mangelhaft), wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers unzureichend ausgeprägt ist.
In Klassenstufe 1 erhalten die Schülerinnen und Schüler verbale Einschätzungen zur Leistung in den einzelnen Unterrichtsfächern sowie zum Verhalten.
Kontrolle
Wir erwarten, dass Sie dem Entwicklungsstand Ihres Kindes entsprechend, regelmäßig die Hausaufgaben, alle Hefter, die Postmappe und die Ordnung im Ranzen sowie in der Federmappe kontrollieren.
Krankheit
Sollte Ihr Kind krank sein, rufen Sie bitte bis 8:00 Uhr in der Schule an. Auch auf dem Anrufbeantworter können Sie eine Nachricht hinterlassen. Bei ein bis zwei Krankheitstagen genügt eine formlose schriftliche Entschuldigung der Eltern. Ab 3 Krankheitstagen muss eine ärztliche Bescheinigung in der Schule vorgelegt werden. Stark ansteckende Krankheiten sind umgehend zu melden.
L
Lernmittel und Lernmittelfreiheit
In Sachsen gilt die Lernmittelfreiheit. Somit werden alle Lernmittel wie Arbeitshefte, Bücher und Wörterbücher vom Schulträger kostenfrei für die Kinder bereitgestellt. Übungs-, Rechen- oder Schreibhefte sowie weitere Schulmaterialien (Füller, Farben, Schere etc.) müssen von den Eltern selbst gekauft werden.
N
Noten
Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise werden mit folgenden Noten bewertet:
Notentendenzen können durch Hinzufügen der Zeichen „+“ oder „–“ ausgedrückt werden.
Notfallnummern
Bitte geben Sie der Klassenleitung mindestens zwei Notfallnummern bekannt, unter der die Schule in dringenden Fällen jemanden erreichen kann. Bitte informieren Sie die Klassenleitung unverzüglich über Änderungen.
O
Ohrstecker/ Ohrringe im Sportunterricht
Schmuck wie, Ohrstecker und Ohrringe, stellt im Sportunterricht ein hohes Verletzungsrisiko dar und muss deshalb während des Sportunterrichtes abgenommen werden. Das Entfernen und Wiedereinsetzen darf nicht von den Sportlehrkräften vorgenommen werden. Sollen Ohrlöcher neu gestochen werden, empfiehlt es sich, dies zu Beginn der Sommerferien zu tun, um einen längeren Heilungsprozess gewährleisten zu können. Das Abkleben von Ohrringen ist nicht gestattet. Weitere Hinweise zum Tragen von Schmuck im Sportunterricht erhalten Sie durch die Sportlehrkraft.
P
Parkplatz
Am Schulgelände stehen nur wenige Parkplätze zur Verfügung, welche vorrangig durch das Personal genutzt werden. Wir bitten Sie daher, umsichtig zu parken und den Platz für nachfolgende Fahrzeuge platzsparend zu nutzen. Beschädigungen an Fahrzeugen sind umgehend zu melden. Es gilt die StVO. Sollte der Parkplatz gesperrt sein, setzen Sie ihr Kind bitte an der Straße ab.
Bitte achten Sie auf eine besonders umsichtige Fahrweise, da sich auf dem engen Parkraum teils mehrere Fahrzeuge und KINDER bewegen!
R
Regeln und Rituale
Mit dem Eintritt der Kinder in die Grundschule treffen viele Persönlichkeiten innerhalb einer Klasse zusammen. Die verschiedenen Vorstellungen, Wünsche und Verhaltensmuster der Kinder gilt es in der Klasse für ein ansprechendes und motivierendes Lernklima zu nutzen. Kinder müssen lernen, ihr Verhalten so gut es geht eigenverantwortlich zu steuern. Wir Lehrerinnen und Lehrer möchten die Kinder stärken, darüber nachzudenken, was sie mit ihrem Verhalten bewirken und ob sie mit ihrem Verhalten nicht etwa die Rechte anderer verletzen. In der Grundschule werden die Grundlagen für Regeleinhaltung, Fairness, Verantwortungsübernahme und Rücksichtnahme geschaffen.
S
Schulpsychologie
Die schulpsychologische Beratung ist ein Unterstützungsangebot des Landesamtes für Schule und Bildung für Schulleitungen, Beratungslehrerinnen und -lehrer, Lehrkräfte, Sorgeberechtigte, Schülerinnen und Schüler sowie Schulaufsicht. Schulpsychologinnen und -psychologen sind schulartübergreifend und schulnah für Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft tätig. Sie beraten bei Fragen zur Schullaufbahn, zum Lernen und Verhalten sowie im Zusammenhang mit besonderen Vorkommnissen. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt auf Nachfrage der Ratsuchenden. Beispiele für Beratungsanliegen wären:
Schulranzen
Bitte überprüfen Sie täglich gemeinsam mit Ihrem Kind die Vollständigkeit und Ordnung im Schulranzen. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind nur die für den Schultag benötigten Materialien mit sich trägt. Spielzeug und andere Materialien, die nicht für den Unterricht benötigt werden, bleiben bitte zu Hause.
Schulweg
Neben der schulischen Verkehrserziehung ist es von besonderer Bedeutung, dass Sie Ihr Kind im Bereich der Verkehrssicherheit unterstützen. Hierzu wählen Sie für Ihr Kind den sichersten Schulweg, was nicht immer dem kürzesten Weg entspricht. Gehen Sie mit Ihrem Kind den Weg gemeinsam ab und weisen Sie auf Gefahrenstellen hin. Bitte beachten Sie, dass der Schulweg in die Verantwortung der Eltern fällt. Unfälle oder besondere Vorkommnisse, die die Sicherheit der Kinder betreffen, melden Sie unverzüglich dem Sekretariat (siehe Punkt Unfall).
Auch wenn der Morgen zeitweilig hektisch ist, fahren sie in besonderem Maße vorsichtig und umsichtig im Bereich der Schule.
Schwimmunterricht
Die Kinder erhalten in Klassenstufe 2 Schwimmunterricht. Die Schwimmkinder werden mit einem Bus in die Schwimmhalle nach Grimma gefahren. Die Klassenleitung informiert Sie über die genauen Zeiten und die benötigten Dinge. Sollte Ihr Kind an einem Schwimmtag nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können, verbringt es die Zeit in einer anderen Klasse und bearbeitet Aufgaben aus anderen Schulfächern.
Sonderpädagogischer Förderbedarf (Inklusion)
Kinder die in ihren schulischen Bildungs-, Entwicklungs- oder Lernmöglichkeiten derart beeinträchtigt sind, dass bei ihnen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird, haben Anspruch auf eine entsprechende Förderung. Diese sonderpädagogische Förderung kann grundsätzlich in allen Schularten realisiert werden. Das Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf kann von den Eltern oder der Schule beantragt werden.
Folgende Förderschwerpunkte werden unterschieden: geistige Entwicklung, Sehen, Hören, Lernen, Sprache, sozial-emotionale Entwicklung und körperliche/ motorische Entwicklung.
Sollte Ihr Kind Auffälligkeiten in einem dieser Bereiche zeigen, wird sich die Klassenleitung und/oder die Beratungslehrkraft mit einem Gesprächsangebot an Sie wenden.
Sportzeug
In den Sportbeutel gehören eine kurze und eine lange Sporthose, ein T-Shirt, Turnschuhe mit rutschfester Sohle und evtl. auch Haarbänder/ Zopfgummis für Kinder mit längeren Haaren. Ein langes Oberteil empfiehlt sich, wenn der Sportunterricht ab dem Frühjahr im Freien stattfinden kann. Sollte Ihr Kind noch keine Schleifen binden können, bitten wir Sie, Turnschuhe mit Klettverschluss bis dahin zu nutzen. In den Wintermonaten empfehlen wir den Mädchen an den Sporttagen Leggings mit Socken unter den Hosen (keine Strumpfhosen) zu tragen. An den Sporttagen sollten die Kinder möglichst keinen Schmuck und keine Uhren tragen (Verletzungsgefahr). Wir setzen voraus, dass sich alle Kinder ohne fremde Hilfe umziehen können.
U
Unfall
Auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände und auf Schulveranstaltungen ist Ihr Kind über die Unfallkasse Sachsen unfallversichert. Bitte melden Sie jeden Unfall, besonders, wenn Sie mit Ihrem Kind einen Arzt aufgesucht haben, umgehend bei der Klassenleitung oder im Sekretariat, damit dieser von schulischer Seite ebenfalls aufgenommen werden kann.
Unterrichtszeiten
Std. | Beginn | Ende |
1 | 07:45 Uhr | 08:30 Uhr |
2 | 08:45 Uhr | 09:30 Uhr |
Hofpause | ||
3 | 09:50 Uhr | 10:35 Uhr |
4 | 10:45 Uhr | 11:30 Uhr |
Hofpause | ||
5 | 12:10 Uhr | 12:55 Uhr |
6 | 13:05 Uhr | 13:50 Uhr |
Wenn von diesen verbindlichen Unterrichtszeiten aus triftigem Grund abgewichen wird – z.B. bei besonderen Schulveranstaltungen, Projektwochen o.ä. – erhalten Sie vorher von der Schule Nachricht.
V
Vertretungsunterricht
Wenn eine Lehrkraft erkrankt oder anderweitig verhindert ist, wird Vertretungsunterricht erteilt oder die Kinder der Klasse werden auf andere Klassen aufgeteilt.
W
Wandertage, Exkursionen, Schulausflug
Die Klassen unternehmen während des Schuljahres mehrere Wandertage und / oder Unterrichtsgänge zu verschiedenen Unterrichtsinhalten. Mindestens einmal im Schuljahr findet ein Schulausflug statt, bei dem sich die gesamte Schule zu einem ausgewählten Ziel auf den Weg macht.
Z
Zeugnis
Zum Halbjahr erhält jedes Kind eine Halbjahresinformation, zum Schuljahresende ein Jahreszeugnis. Sie müssen von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Die Kinder der 1. Klasse erhalten jeweils verbale Einschätzungen. Ab der Klassenstufe 2 erhalten alle Kinder Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Sachunterricht. In Klassenstufe 3 werden alle Fächer bis auf Englisch benotet. Ab Klassestufe 4 werden alle Fächer benotet. In den Halbjahresinformationen können die Noten mit Notentendenzen + / – versehen werden. Im Jahreszeugnis und bei Kopfnoten sind keine Notentendenzen erlaubt.
Zusammenarbeit
Lehrkräfte und Eltern möchten, dass die Kinder gerne zur Schule gehen und erfolgreich lernen. Dieses erfordert eine gute Zusammenarbeit. Bei Fragen oder Unklarheiten dürfen Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass klärende Gespräche nicht zwischen „Tür und Angel“ bzw. vor Stundenbeginn geführt werden können. Diese Zeit steht dem Lehrpersonal ausschließlich zur Beaufsichtigung der Kinder und der Vorbereitung auf den Unterricht zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie deshalb stets einen Gesprächstermin.
Stand August 2024