Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26 gemäß § 27 Schulgesetz Freistaat Sachsen
Alle Kinder, die bis zum 30.06.2025 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 01.07.2018 bis 30.06.2019), müssen durch die Sorgeberechtigten an der zuständigen Grundschule angemeldet werden.
Kinder, die bis zum 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Mit der Schulanmeldung werden diese Kinder schulpflichtig.
Eltern, deren Kinder nach dem 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können bis zum 28.02.2025 einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an der zuständigen Grundschule stellen. Über die vorzeitige Schulaufnahme entscheidet die Schulleitung.
Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt am
Freitag, 30.08.2024 15:00 – 17:00 Uhr oder
Montag, 02.09.2024 8:00 – 15:00 Uhr
im Sekretariat der Grundschule Parthenstein. Bitte halten Sie bei der Anmeldung folgende Dokumente bereit:
Örtlich zuständig ist die Grundschule, in deren Einzugsbereich das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Einzugsbereich für die Grundschule Parthenstein umfasst folgende Ortsteile: Großsteinberg, Klinga, Pomßen und Grethen.
Wünschen die Eltern den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft, muss zuvor eine Anmeldung an der Grundschule des zuständigen Schulbezirkes erfolgen. Kinder, welche im letzten Schuljahr durch die Schulleitung zurückgestellt wurden, sind erneut an der zuständigen Grundschule anzumelden.
M. Bruckauf-Clauß
Schulleiter