ABC- Schützen in der Grundschule Parthenstein

ABC- Schützen in der Grundschule Parthenstein

Am Sonnabend, den 3. August 2024, war es wieder einmal so weit: Die für Parthensteiner Verhältnisse beachtliche Anzahl von 44 Schülerinnen und Schüler wurde mit dem Beginn des neuen Schuljahres 2024/25 feierlich in zwei Durchgängen in die Grundschule Parthenstein aufgenommen.

Pünktlich zu Beginn der Feierlichkeiten kämpfte sich die Sonne hinter den Wolken hervor und tauchte den Hortgarten der Grundschule in ein wärmendes Licht. Nun war es auch für unseren Zuckertütenbaum an der Zeit, in den bunten Farben seiner prächtigen Früchte zu erblühen.

Die farbenfrohen Bänke und Stühle füllten sich alsbald und es mussten aufgrund des unerwarteten Andrangs sogar noch weitere Sitzgelegenheiten bereitgestellt werden. Nach den ernsteren Worten des Schulleiters gesellten sich nach einer winzig kleinen Unterrichtseinheit im neuen Klassenzimmer jeweils 22 unterschiedlich aufgeregte Kinder zu den übrigen Gästen. Nun hieß es Bühne frei für ein heiteres Theaterstück um einen frohsinnigen Kobold, der auch einmal in die Schule gehen wollte, um dort das Lesen zu erlernen. Nachdem Frau Bienenstock alle Kobolde und Schulkinder mit in ihre Klasse genommen hatte, stand nun der Höhepunkt der Einschulungsfeierlichkeiten an: Das Überreichen der prachtvollen Zuckertüten!

Ein jedes Kind konnte sich nun endlich über seine eigene prall gefüllte Zuckertüte freuen. Damit nahmen die Einschulungsveranstaltungen in der Grundschule Parthenstein allmählich ihr Ende und die Gäste zerstreuten sich gut gelaunt in alle Parthensteiner Ortsteile, um die Feierlichkeiten im Kreise ihrer Liebsten fortzusetzen.

M. Bruckauf-Clauß

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Anmeldung der Schulanfänger im SJ 2025/26

Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26 gemäß § 27 Schulgesetz Freistaat Sachsen

Alle Kinder, die bis zum 30.06.2025 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 01.07.2018 bis 30.06.2019), müssen durch die Sorgeberechtigten an der zuständigen Grundschule angemeldet werden.  

Kinder, die bis zum 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Mit der Schulanmeldung werden diese Kinder schulpflichtig.

Eltern, deren Kinder nach dem 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können bis zum 28.02.2025 einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an der zuständigen Grundschule stellen. Über die vorzeitige Schulaufnahme entscheidet die Schulleitung.

Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt am

                  Freitag, 30.08.2024                            15:00 – 17:00 Uhr oder

                  Montag, 02.09.2024                          8:00 – 15:00 Uhr

im Sekretariat der Grundschule Parthenstein. Bitte halten Sie bei der Anmeldung folgende Dokumente bereit:

  • Die aktuelle Geburtsurkunde des Kindes in Kopie.
  • Einen Nachweis über die Masernimpfung (Impfausweis oder ärztliche Bescheinigung im Original).
  • Das ausgefüllte und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular (ab August in der KiTa oder auf der Homepage der Grundschule Parthenstein erhältlich).
  • Ausweise der Sorgeberechtigten.
  • Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht in Kopie (Eheurkunde der Eltern, wenn die Ehe vor Geburt des Kindes geschlossen wurde oder Sorgerechtserklärung).
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht in Kopie (Negativbescheinigung oder gerichtliche Entscheidung).
  • Sofern nur ein Sorgeberechtigter die Anmeldung vornehmen kann, bringen Sie bitte eine formlose Vollmacht und Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten mit.

Örtlich zuständig ist die Grundschule, in deren Einzugsbereich das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Einzugsbereich für die Grundschule Parthenstein umfasst folgende Ortsteile: Großsteinberg,  Klinga, Pomßen und Grethen.

Wünschen die Eltern den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft, muss zuvor eine Anmeldung an der Grundschule des zuständigen Schulbezirkes erfolgen. Kinder, welche im letzten Schuljahr durch die Schulleitung zurückgestellt wurden, sind erneut an der zuständigen Grundschule anzumelden.

M. Bruckauf-Clauß

Schulleiter


Anmeldeformulare

Bitte legen Sie die folgenden 3 Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben zur Anmeldung Ihres schulpflichtigen Kindes vor.

Weitere Formulare