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Anmeldung der Schulanfänger im SJ 2025/26

Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26 gemäß § 27 Schulgesetz Freistaat Sachsen

Alle Kinder, die bis zum 30.06.2025 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 01.07.2018 bis 30.06.2019), müssen durch die Sorgeberechtigten an der zuständigen Grundschule angemeldet werden.  

Kinder, die bis zum 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Mit der Schulanmeldung werden diese Kinder schulpflichtig.

Eltern, deren Kinder nach dem 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können bis zum 28.02.2025 einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an der zuständigen Grundschule stellen. Über die vorzeitige Schulaufnahme entscheidet die Schulleitung.

Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt am

                  Freitag, 30.08.2024                            15:00 – 17:00 Uhr oder

                  Montag, 02.09.2024                          8:00 – 15:00 Uhr

im Sekretariat der Grundschule Parthenstein. Bitte halten Sie bei der Anmeldung folgende Dokumente bereit:

  • Die aktuelle Geburtsurkunde des Kindes in Kopie.
  • Einen Nachweis über die Masernimpfung (Impfausweis oder ärztliche Bescheinigung im Original).
  • Das ausgefüllte und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular (ab August in der KiTa oder auf der Homepage der Grundschule Parthenstein erhältlich).
  • Ausweise der Sorgeberechtigten.
  • Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht in Kopie (Eheurkunde der Eltern, wenn die Ehe vor Geburt des Kindes geschlossen wurde oder Sorgerechtserklärung).
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht in Kopie (Negativbescheinigung oder gerichtliche Entscheidung).
  • Sofern nur ein Sorgeberechtigter die Anmeldung vornehmen kann, bringen Sie bitte eine formlose Vollmacht und Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten mit.

Örtlich zuständig ist die Grundschule, in deren Einzugsbereich das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Einzugsbereich für die Grundschule Parthenstein umfasst folgende Ortsteile: Großsteinberg,  Klinga, Pomßen und Grethen.

Wünschen die Eltern den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft, muss zuvor eine Anmeldung an der Grundschule des zuständigen Schulbezirkes erfolgen. Kinder, welche im letzten Schuljahr durch die Schulleitung zurückgestellt wurden, sind erneut an der zuständigen Grundschule anzumelden.

M. Bruckauf-Clauß

Schulleiter


Anmeldeformulare

Bitte legen Sie die folgenden 3 Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben zur Anmeldung Ihres schulpflichtigen Kindes vor.

Weitere Formulare