Plan Tag der offenen Tür

Dienstag, der 14.05.2024, 16-18 Uhr

Kunst und Werken stellen sich vor  

Wo? Werken-/ Kunstraum (Raum -102)
Was? Schneidetechnik
Wer? Frau Pfau, Frau Müller-Bräunig
Begegnungen mit Mathematik

Wo? Raum: Lernbüro (Raum 007)
Was? Mathematik zum Anfassen
Wer? Herr Florian
Unsere Großen: Arbeitsergebnisse Klasse 4
 
Wo? Klassenzimmer der 4b (Raum 207)
Was? Ausstellung von Arbeitsergebnissen
Wer? Frau Dr. Dietze-Münnich, Frau Gajek
Projektvorstellung „Unsere Erde“  

Wo? Klassenzimmer der 3b (Raum 102)
Was? Ausstellung Kontinente, Bastelecke
Wer? Frau Steuck
Einblick in die Vorschule  

Wo? Klassenzimmer der 4b (Raum 207)
Was? Ausstellung Unterrichtsmaterialien
Wer? Frau Dr. Dietze-Münnich, Frau Gajek
Unser Förderverein  

Wo?  Hortcafé
Was? Mitgliedschaft, Projekte, Spenden
Wer? Frau Klotz, Herr Diekmann
Frag doch mal die Schulleitung und Eltern ABC
 
Wo? Flur vor dem Sekretariat
Was? Gespräche zur Schulorganisation
Wer? Herr Bruckauf- Clauß (SL)
Präsentation Klasse 1  

Wo? Klassenzimmer der 1b (Raum 104)
Was? Projekt „Unsere Welt“, Lesematerial, Lese-Apps Wer? Frau Dr. Strietzel, Frau Kutzschbach
Hortcafé  

Wo? Hort
Was? Kennenlernen der zukünftigen Hort-erzieherinnen und des Elternrates, Kreatives Angebot für die Schulanfänger
Wer? Hortteam und Frau Kupfer
Begegnungen mit Musik  

Wo? Musikraum (Raum -105)
Was? Musikalische Mitmachaktion
Wer? Frau Kulisch
Ethik oder Religion?  

Wo? Raum 105
Was? Vorstellung Ethik- und Religionsunterricht
Wer? Frau Hesse, Frau Rieger
Triff den Bauhof  

Wo? Schulhof
Was? Ritt auf dem Rasentraktor
Wer? Frau Schaller

Anmeldung der Schulanfänger im SJ 2025/26

Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26 gemäß § 27 Schulgesetz Freistaat Sachsen

Alle Kinder, die bis zum 30.06.2025 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 01.07.2018 bis 30.06.2019), müssen durch die Sorgeberechtigten an der zuständigen Grundschule angemeldet werden.  

Kinder, die bis zum 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Mit der Schulanmeldung werden diese Kinder schulpflichtig.

Eltern, deren Kinder nach dem 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können bis zum 28.02.2025 einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an der zuständigen Grundschule stellen. Über die vorzeitige Schulaufnahme entscheidet die Schulleitung.

Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt am

                  Freitag, 30.08.2024                            15:00 – 17:00 Uhr oder

                  Montag, 02.09.2024                          8:00 – 15:00 Uhr

im Sekretariat der Grundschule Parthenstein. Bitte halten Sie bei der Anmeldung folgende Dokumente bereit:

  • Die aktuelle Geburtsurkunde des Kindes in Kopie.
  • Einen Nachweis über die Masernimpfung (Impfausweis oder ärztliche Bescheinigung im Original).
  • Das ausgefüllte und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular (ab August in der KiTa oder der Schule erhältlich).
  • Ausweise der Sorgeberechtigten.
  • Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht in Kopie (Eheurkunde der Eltern, wenn die Ehe vor Geburt des Kindes geschlossen wurde oder Sorgerechtserklärung).
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht in Kopie (Negativbescheinigung oder gerichtliche Entscheidung).
  • Sofern nur ein Sorgeberechtigter die Anmeldung vornehmen kann, bringen Sie bitte eine formlose Vollmacht und Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten mit.

Örtlich zuständig ist die Grundschule, in deren Einzugsbereich das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Einzugsbereich für die Grundschule Parthenstein umfasst folgende Ortsteile: Großsteinberg,  Klinga, Pomßen und Grethen.

Wünschen die Eltern den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft, muss zuvor eine Anmeldung an der Grundschule des zuständigen Schulbezirkes erfolgen. Kinder, welche im letzten Schuljahr durch die Schulleitung zurückgestellt wurden, sind erneut an der zuständigen Grundschule anzumelden.

M. Bruckauf-Clauß

Schulleiter


Download Anmeldeformulare

Bitte legen Sie beide Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben zur Anmeldung Ihres schulpflichtigen Kindes vor.

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26 gemäß § 27 Schulgesetz Freistaat Sachsen

Alle Kinder, die bis zum 30.06.2025 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 01.07.2018 bis 30.06.2019), müssen durch die Sorgeberechtigten an der zuständigen Grundschule angemeldet werden.  

Kinder, die bis zum 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Mit der Schulanmeldung werden diese Kinder schulpflichtig.

Eltern, deren Kinder nach dem 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können bis zum 28.02.2025 einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an der zuständigen Grundschule stellen. Über die vorzeitige Schulaufnahme entscheidet die Schulleitung.

Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt am

                  Freitag, 30.08.2024                            15:00 – 17:00 Uhr oder

                  Montag, 02.09.2024                          8:00 – 15:00 Uhr

im Sekretariat der Grundschule Parthenstein. Bitte halten Sie bei der Anmeldung folgende Dokumente bereit:

  1. Die aktuelle Geburtsurkunde des Kindes in Kopie.
  2. Einen Nachweis über die Masernimpfung (Impfausweis oder ärztliche Bescheinigung im Original).
  3. Das ausgefüllte und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular (ab August in der KiTa oder der Schule erhältlich).
  4. Ausweise der Sorgeberechtigten.
  5. Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht in Kopie (Eheurkunde der Eltern, wenn die Ehe vor Geburt des Kindes geschlossen wurde oder Sorgerechtserklärung).
  6. Nachweis über das alleinige Sorgerecht in Kopie (Negativbescheinigung oder gerichtliche Entscheidung).
  7. Sofern nur ein Sorgeberechtigter die Anmeldung vornehmen kann, bringen Sie bitte eine formlose Vollmacht und Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten mit.

Örtlich zuständig ist die Grundschule, in deren Einzugsbereich das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Einzugsbereich für die Grundschule Parthenstein umfasst folgende Ortsteile: Großsteinberg,  Klinga, Pomßen und Grethen.

Wünschen die Eltern den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft, muss zuvor eine Anmeldung an der Grundschule des zuständigen Schulbezirkes erfolgen. Kinder, welche im letzten Schuljahr durch die Schulleitung zurückgestellt wurden, sind erneut an der zuständigen Grundschule anzumelden.

M. Bruckauf-Clauß

Schulleiter

Elternabend mit den weiterführenden Schulen

Am Abend des 30.01.2024 hatten die Eltern der Klassenstufen 3 und 4 erneut die Möglichkeit, sich aus erster Hand über die Möglichkeiten nach der Grundschulzeit zu informieren. Hierfür waren traditionell kompetente Gäste geladen. Herr Markus vom BSZ Grimma führte die Eltern zunächst durch die Bildungswege in Sachsen und gab wichtige Denkanstöße für die Wahl des der richtigen Schulart. Frau Kirsten, Schulleiterin des Gymnasiums Brandis, skizzierte anschließend die Anforderungen, die die Schulart Gymnasium an die Schülerinnen und Schüler stellt.

Frau Weigelt vom Gymnasium St. Augustin in Grimma stellte den ihrigen Bildungsstandort vor und ging insbesondere auf die sogenannten §4 Schulen mit besonderer Vertiefung ein. Das Gymnasium St. Augustin bietet neben der vertieften sprachlichen Ausbildung in Englischer Sprache auch eine Begabungs- und Begabtenförderung. Herr Rüger, Schulleiter der Oberschule Naunhof, betonte zum Schluss nochmals die Durchlässigkeit des sächsischen Schulsystems und betonte die berufspraktische Ausrichtung der Schulart Oberschule.