Hausordnung

1. Der Unterricht wird nach gültigem Stundenplan durchgeführt. Änderungen können nur durch die Schulleitung vorgenommen werden.


2. Der Unterricht beginnt 7:45 Uhr und endet 13:50 Uhr. Große Pausen sind 9:30 bis 9:50 Uhr und 11:30 bis 12:10 Uhr.


3. Der Einlass der Schüler erfolgt 7:30 Uhr. Die Schüler haben sich bis 7:40 Uhr im Klassenzimmer einzufinden.


 4. Es ist verboten Klassenräume und Fachkabinette ohne Zustimmung der Klassenleitung, Schulleitung oder des Schulträgers zu betreten.

Ausnahmen müssen mit o.g. Personen vereinbart werden.


 5. Mit Betreten des Schulgeländes müssen alle Schülerinnen und Schüler Geräte, welche Bild und/ oder Tonaufnahmen anfertigen können

und/oder über eine Telefonfunktion verfügen (Telefonuhren, Smartwatches, Handys etc.) ausschalten und im Ranzen mitführen.

Bei Zuwiderhandlungen dürfen die Lehrkräfte und Erzieherinnen die Geräte sicherstellen.


 6. Jeder Schüler achtet auf Ordnung und Sauberkeit an seinem Arbeitsplatz, im Klassenzimmer und im Schulgebäude. Die Klassen sind für die ästhetische Ausgestaltung und den Zustand ihres Klassenzimmers im Zusammenarbeit mit dem Klassenleiter selbst verantwortlich. Andere Klassen dürfen an der Ausgestaltung dieser Zimmer keine Veränderungen vornehmen.


 7. In den großen Pausen halten sich die Schüler in Abhängigkeit vom Wetter entsprechend der jeweiligen Anordnung (Hof/ Haus) auf dem Schulhof einschl. Hortspielplatz oder im Klassenzimmer auf. Die Schüler haben die Möglichkeit, am Mittagessen teilzunehmen. Im Flur und im Treppenhaus darf nicht gerannt, gegessen und getrunken werden!


 8. Es wird erwartet, dass die Schüler sorgsam mit den zur Verfügung gestellten Spielgeräten umgehen. Die Spielgeräte auf dem Hortplatz (Klettergerüst, Schaukel, usw.) dürfen nicht benutzt werden.


 9. Eltern, die ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule fahren lassen möchten, stellen dazu einen formlosen Antrag an die Schulleitung. Diese entscheidet über die Genehmigung und teilt dies den Erziehungsberechtigten schriftlich mit.


10. Fahrräder sind angeschlossen in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen. Das Benutzen oder Bewegen von Fahrrädern anderer Schüler ist nicht gestattet. Der Aufenthalt im Bereich des Fahrradständers ist untersagt.

Parthenstein, 01. November 2023