nun sind es nur noch wenige Wochen bis zur Schulaufnahme Ihres Kindes. Hier noch einmal die wichtigsten Termine zur Erinnerung:
Die Entgegennahme der Zuckertüten erfolgt am Freitag, dem 02.08.2024 in der Zeit von 16:30 bis 17:30 Uhr im Hort der Grundschule Parthenstein. Bitte versehen Sie die Tüten mit einem gut sichtbaren Namensschild!
Die Schulaufnahmefeiern finden am Sonnabend, den 03.082024, im Hortgarten bzw. bei Regenwetter im Speiseraum der Grundschule Parthenstein, wie folgt, statt:
Klasse 1a 9:30 – 10:30 Uhr
Klasse 1b 11:00 – 12:00 Uhr
Am Donnerstag, den 08.08.2024, um 8:00 Uhr kommt der Fotograf in die Grundschule. Bitte schicken Sie Ihr Kind an diesem Tag noch einmal mit Festkleidung und leerer Zuckertüte in die Schule.
Für die noch verbleibende Zeit wünsche ich Ihnen erholsame Sommer- und Urlaubstage!
Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26gemäß § 27 Schulgesetz Freistaat Sachsen
Alle Kinder, die bis zum 30.06.2025 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 01.07.2018 bis 30.06.2019), müssen durch die Sorgeberechtigten an der zuständigen Grundschule angemeldet werden.
Kinder, die bis zum 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Mit der Schulanmeldung werden diese Kinder schulpflichtig.
Eltern, deren Kinder nach dem 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können bis zum 28.02.2025 einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an der zuständigen Grundschule stellen. Über die vorzeitige Schulaufnahme entscheidet die Schulleitung.
Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt am
Freitag, 30.08.2024 15:00 – 17:00 Uhr oder
Montag, 02.09.2024 8:00 – 15:00 Uhr
im Sekretariat der Grundschule Parthenstein. Bitte halten Sie bei der Anmeldung folgende Dokumente bereit:
Die aktuelle Geburtsurkunde des Kindes in Kopie.
Einen Nachweis über die Masernimpfung (Impfausweis oder ärztliche Bescheinigung im Original).
Das ausgefüllte und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular (ab August in der KiTa oder der Schule erhältlich).
Ausweise der Sorgeberechtigten.
Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht in Kopie (Eheurkunde der Eltern, wenn die Ehe vor Geburt des Kindes geschlossen wurde oder Sorgerechtserklärung).
Nachweis über das alleinige Sorgerecht in Kopie (Negativbescheinigung oder gerichtliche Entscheidung).
Sofern nur ein Sorgeberechtigter die Anmeldung vornehmen kann, bringen Sie bitte eine formlose Vollmacht und Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten mit.
Örtlich zuständig ist die Grundschule, in deren Einzugsbereich das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Einzugsbereich für die Grundschule Parthenstein umfasst folgende Ortsteile: Großsteinberg, Klinga, Pomßen und Grethen.
Wünschen die Eltern den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft, muss zuvor eine Anmeldung an der Grundschule des zuständigen Schulbezirkes erfolgen. Kinder, welche im letzten Schuljahr durch die Schulleitung zurückgestellt wurden, sind erneut an der zuständigen Grundschule anzumelden.
M. Bruckauf-Clauß
Schulleiter
Download Anmeldeformulare
Bitte legen Sie beide Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben zur Anmeldung Ihres schulpflichtigen Kindes vor.